Wir bieten Rückerstattungen an, wenn…

Sie aufgrund einer der unten aufgeführten Gründe Ihre Reise nicht antreten und die erforderlichen Nachweise erbracht haben, die im Abschnitte zu den einzelnen Gründen unten aufgeführt sind, wobei stets unsere Allgemeinen Erstattungsbedingungen gelten.

1. Öffentlicher Verkehrsausfall
2. Flugunterbrechung
3. Maschinenschaden
4. Unwetter
5. Häuslicher Notfall
6. Diebstahl von Dokumenten
7. Versetzung aus beruflichen Gründen
8. Einberufung von Streitkräften und/oder Rettungsdiensten
9. Geschworenen Dienst
10. Gerichtliche Vorladung
11. Änderungen von Prüfungsterminen
12. Notfälle

Wir bieten außerdem auch Rückerstattungen für die folgenden Fälle an, sollte ein Versicherungsanspruch abgelehnt wird:

Sie können aufgrund einer der hier aufgeführten Gründe Ihre Reise nicht antreten und haben die erforderlichen Nachweise erbracht, die im Abschnitte zu den einzelnen Gründen unten aufgeführt sind, wobei stets unsere Allgemeinen Erstattungsbedingungen gelten.

13. Krankheit / Verletzung
14. Bereits bestehende Erkrankungen
15. Schwangerschaftskomplikationen
16. Todesfall eines engen Familienangehörigen

Es ist wichtig zu verstehen, dass unser Zahlungsschutz keine Reiseversicherung ersetzt. Rhino Africa empfiehlt dringend, dass Sie für Ihre bevorstehende Reise eine umfassende Reiseversicherung abschließen, um Ihnen einen angemessenen Schutz und Sicherheit zu gewährleisten.

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Erstattungsbedingungen sowie die Abschnitte zu den einzelnen Gründen, um vollständige Informationen darüber zu erhalten, wann Ihre Anzahlung erstattungsfähig ist und wann nicht. 

 

Allgemeine Erstattungsbedingungen

1. Richtlinien zur Rückerstattung: 

  • Es findet keine Rückerstattung statt, wenn ein Grund im Zusammenhang mit einer übertragbaren Krankheit vorliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Covid-19-Pandemien oder -Epidemien.
  • Ein Grund für die Rückerstattung darf zum Zeitpunkt der Buchung nicht bestanden haben, bekannt oder vernünftigerweise vorhersehbar gewesen sein. 
  • Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn die Buchung nicht mehr gewünscht oder benötigt wird. 
  • Wir bieten keine Rückerstattungen an, wenn Ihre Buchung von einem Drittanbieter storniert oder verschoben wird. Um Änderungen an Ihrer Buchung vorzunehmen, kontaktieren Sie bitte Ihren Reiseberater direkt. 

2. Vorkehrungen vor Reiseantritt: 

  • Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Vorkehrungen zu treffen, um Ihre Reise rechtzeitig anzutreten, dies beinhaltet auch die Organisation aller erforderlichen Genehmigungen, Reisedokumente oder Visa. 

3. Vorsichtsmaßnahmen und Nachweise: 

  • Sie sind verpflichtet, alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen oder angemessene alternative Vorkehrungen zu treffen, um Rückerstattungsanträge zu vermeiden, zu mildern oder zu reduzieren. 
  • Sie werden gebeten, alle Nachweise, die wir für angemessen halten, auf eigene Kosten zu erbringen und eine Kopie Ihrer Buchungsbestätigung vorzulegen. Wir gewähren keine Rückerstattung, wenn Sie keine ausreichenden Nachweise erbringen können.

4. Maximaler Rückerstattungsbetrag: 

  • Der maximale Erstattungswert pro Person übersteigt nicht den Gesamtwert ihres Anteils an der Buchung oder ZAR 200.000 (oder den Gegenwert in einer anderen Währung).

 

So beantragen Sie eine Rückerstattung

Ihr Rückerstattungsantrag und Ihre Rückzahlung werden von unserem Kundenservice  bearbeitet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie bitte, sobald Sie wissen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, unser Rückerstattung Formular ausfüllen. Dies ist  bis zu 30 Tage nach Ihrer gebuchten Reise möglich. Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link.

 

1. Rückerstattung aus folgenden Gründen beantragen:

Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel

Unerwartete Störungen oder Ausfälle des öffentlichen Verkehrsnetzes, von denen Sie am oder vor dem Tag der Abreise vernünftigerweise nichts hätten wissen können.

Was wir nicht erstatten:

Finanzielle Insolvenz des Transport Anbieters: Wir gewährleisten keine Rückerstattungen, wenn ein finanzielles Versagen (Insolvenz)  eines Transportanbieters vorliegt.

Erforderliche Nachweise:

Eine Kopie der Mitteilung über den Ausfall oder die Störung des öffentlichen Verkehrs. Dies kann in der Regel von der Website des Transportunternehmens bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinie speziell für das Versagen öffentlicher Verkehrsmittel gilt, bei denen eine unerwartete Störung oder ein Ausfall des öffentlichen Verkehrsnetzes vorliegt, welcher vor dem Reisedatum vernünftigerweise nicht vorhersehbar war.
 

2. Flugunterbrechung 

Bedeutet die Stornierung oder erhebliche Verspätung von Flügen, wovon Sie vor Ihrer Abreise nichts wussten und welche Sie daran hindern, Ihre Reise anzutreten.

Was wir nicht erstatten:

Entschädigung von Fluggesellschaften oder Dritten: Wir gewähren keine Rückerstattungen, wenn ein Flug in Ihrer Buchung storniert oder verschoben wird und Sie Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft oder einer anderen zahlenden Partei haben.

Kenntnis der Störung: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Sie vor Ihrem Reiseantritt von der Störung wussten und keine angemessenen, geeigneten alternativen Reisevorkehrungen getroffen haben.

Finanzielles Versagen (Insolvenz) des Transportanbieters: Wir gewähren keine Rückerstattungen im Falle eines finanziellen Versagens (Insolvenz) eines Transportanbieters.

Geänderter Zweck oder Grund der Buchung: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn sich der Zweck oder Grund, aus dem Sie Ihren Flug gebucht haben, beispielsweise zur Teilnahme an einer Veranstaltung, geändert hat oder storniert wurde.

Erforderliche Nachweise:

Eine Kopie Ihres Flugtickets und die Benachrichtigung der Fluggesellschaft über die Stornierung.

 

3. Maschinenschaden

Innerhalb von 24 Stunden vor Ihrem Reisebeginn ereignet sich ein mechanischer Ausfall, Unfall, Brand oder Diebstahl eines Fahrzeuges, das Sie zum Flughafen und/oder Ihrem Zielort bringt. 

Was wir nicht erstatten:

Unzureichende Reisezeit: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Sie nicht genügend Zeit eingeplant haben, Ihre Reise anzutreten oder zu Ihrem Zielort zu kommen. 

Fehlende oder ungenügende alternative Vorkehrungen: Wir gewähren keine Rückerstattungen, wenn Sie keine angemessenen alternativen Vorkehrungen getroffen haben, um Ihre Reise anzutreten oder zum Zielort zu gelangen.

Wettbewerbs- oder Sportfahrzeuge: Rückerstattungen werden nicht für Buchungen gewährt, wobei Sie wettbewerbsfähige oder Sportfahrzeuge nutzen, um Ihr(e) Reiseziel(e) zu erreichen.

Erforderliche Nachweise:

Im Falle einer Panne: Eine Kopie des Einsatzprotokolls Ihres Pannendienstes.

Eine Vorfallsnummer oder ein Bericht der Polizei oder der zuständigen Verkehrsbehörde.
 

4. Unwetter

Wetterbedingungen, aufgrund dessen eine Regierungsbehörde Warnungen herausgegeben hat, nicht zu reisen und was Sie vollständig daran hindert, Ihre Reise anzutreten.

Was wir nicht erstatten:

Unwetter ohne Warnungen der Regierungsbehörden: Rückerstattungen werden nicht für Wetterbedingungen gewährt, für welche keine Warnungen von Regierungsbehörden vorliegen, nicht zu reisen.

Erforderliche Nachweise:

Eine Kopie der Reisewarnung von der Regierungsbehörde.

Bestätigung der relevanten Streckensperrungen.

 

5. Notfall zu Hause

Ein Einbruch, Feuer, böswillige Beschädigung oder Überschwemmung in Ihrem privaten Hauptwohnsitz, von dem Sie zum Zeitpunkt der Buchung keine Kenntnis hatten und welcher sich bis zu 48 Stunden unmittelbar vor der Reise ereigneten.

Was wir nicht erstatten:

Notfälle zu Hause ohne ordnungsgemäße Nachweise: Rückerstattungen werden für häusliche Notfälle nur gewährt, wenn Sie ordnungsgemäße Nachweise, wie unten beschrieben, erbringen.

Erforderliche Nachweise:

Bei Einbruch, Überschwemmung oder böswilliger Beschädigung: Eine Polizei Referenznummer oder Nachweise aus der Einreichung eines Antrags bei Ihrer Hausratversicherung.

Feuer: Ein Bericht der Feuerwehr und/oder der Polizei.

 

6. Diebstahl von Dokumenten

Der Diebstahl eines für die Reise notwendigen Dokuments, das nicht rechtzeitig vor Ihrer Abreise ersetzt werden kann.

Was wir nicht erstatten:

Verlust von ersetzbaren Dokumenten: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Dokumente im Voraus oder am Tag des Reiseantritts ersetzt werden können.

Verlust von Dokumenten: Wir gewähren keine Rückerstattungen für den Verlust von Dokumenten.

Erforderliche Nachweise:

Diebstahl: Ein Polizeibericht oder eine Referenznummer, um den Diebstahl zu bestätigen.
 

7. Umzug aus beruflichen Gründen

Ein Umzug aus beruflichen Gründen, der Ihnen vom Arbeitgeber auferlegt wurde und Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung unbekannt war. Der Umzug kann vorübergehend oder dauerhaft sein und muss zu einem Ort erfolgen, der mehr als 100 Meilen/160 Kilometer von Ihrem gegenwärtigen Wohnort entfernt liegt.

Hinweis: Selbständig beschäftigte Personen sind durch diese Richtlinie nicht abgedeckt.

Was wir nicht erstatten: Geschäftstreffen und -reisen: Rückerstattungen werden nicht für Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Geschäftstreffen oder Geschäftsreisen gewährt.

Vorübergehender beruflicher Umzug/Einsatz: Jeder vorübergehende Umzug aus beruflichen Gründen muss mindestens für einen Zeitraum von drei (3) Monaten erfolgen, um erstattungsfähig zu sein.

Freiwillige Versetzung oder Arbeitgeberwechsel: Rückerstattungen werden nicht für freiwillige Versetzungen oder für Fälle gewährt, bei denen Sie den Arbeitgeber wechseln.

Erforderliche Nachweise:

Versetzung Details: Ein Schreiben Ihres aktuellen Arbeitgebers, welches die Details des Umzugs / der Versetzung bestätigt.
 

8. Einberufung von Streitkräften und Rettungsdiensten

Sie werden als Mitglied einer Streitkraft (z.B. der Bundeswehr), einer Reserve-Streitkraft oder des Rettungsdienstes am Tag Ihres Reisebeginns zum Einsatz einberufen und/oder ins Ausland entsandt und können daher nicht Ihre Reise antreten. 
 
Was wir nicht erstatten:

Im Voraus geplante Arbeitseinsätze: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Ihnen der Arbeitseinsatz vor der Buchung bekannt war.

Erfolglos beantragter Urlaub: Wir gewähren keine Rückerstattungen, wenn Sie einen erfolglosen Antrag auf Jahresurlaub für den Zeitraum Ihrer Reise gestellt haben.

Tatsächliche oder wahrgenommene Risikofaktoren: Rückerstattungen werden nicht für Umstände gewährt, die tatsächlich oder wahrgenommen, Krieg, Feindseligkeiten, zivile Unruhen, Inhaftierung, Repatriierung, Deportation, giftige biologische Materialien, Radioaktivität, Cyber Vorfälle oder Cyberangriffe sowie die Beschlagnahmung von Staatseigentum betreffen.

Nichteinhaltung von Gesetzen: Die Nichteinhaltung eines Gesetzes führt zur Ablehnung einer Rückerstattung.

Buchungen aus eingeschränkten Ländern: Wir erstatten keine Buchungen, die aus Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien stammen.

Sanktionierte oder eingeschränkte Reisen: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Sie einer Sanktion, einem Verbot oder einer Einschränkung gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika ausgesetzt sind.

Erforderliche Nachweise:

Bestätigung der Arbeitseinsätze: Eine Notiz von Ihrem befehlshabenden Offizier oder Vorgesetzten, um zu bestätigen, dass Sie in die Arbeit oder den Dienst gerufen wurden und dass dies nicht Ihr ursprünglicher Einsatzplan war.

 

9. Geschworenengericht:

Sie werden aufgefordert, am Tag Ihrer Abreise an einem Geschworenendienst teilzunehmen, von dem Sie zum Zeitpunkt der Buchung keine Kenntnis hatten.

Was wir nicht erstatten:

Geschworenendienst: Rückerstattungen werden nicht für einen Geschworenendienst gewährt, für den Sie keine ordnungsgemäßen Nachweise erbringen. 

Erforderliche Nachweise:

Geschworenendienst-Schreiben: Eine Kopie des Schreibens, das den Geschworenendienst erfordert.

 

10. Gerichtsvorladung

Sie werden am Tag des Reiseantritts als Zeuge zu einem Gerichtsverfahren vorgeladen, wovon Sie zum Zeitpunkt der Buchung keine Kenntnis hatten.

Was wir nicht erstatten:

Gerichtsvorladung für Strafverfahren: Rückerstattungen werden nicht für Gerichtsvorladungen gewährt, bei denen Sie als Angeklagter in Strafverfahren benannt sind oder Gegenstand eines Strafverfahrens sind.

Erforderliche Nachweise:

Gerichtsvorladung: Eine Kopie der Gerichtsvorladung.

 

11. Änderungen von Prüfungsterminen

Die unvorhergesehenen Änderungen eines Prüfungstermins für einen Kurs, zu dem Sie bereits zum Zeitpunkt der Buchung angemeldet waren und wovon Sie vor Reiseantritt keine Kenntnis hatten. 

Was wir nicht erstatten:

Nachprüfungen: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Sie eine Prüfung wiederholen müssen, die Sie zuvor nicht bestanden haben.

Erforderliche Nachweise:

Bestätigung der Änderung des Prüfungstermins: Eine Kopie der Mitteilung der Prüfungsbehörde, Schule, Hochschule oder Universität, die die Änderung des Prüfungstermins bestätigt.

 

12. Notfälle

Unvorhergesehene Umstände, die völlig außerhalb Ihrer Kontrolle liegen und welche sich ohne Ihr Verschulden ereignen. Die Entscheidung über eine Rückerstattung liegt vollständig im Ermessen unseres Kundenservice. Wir werden alle vorgelegten Umstände berücksichtigen, sind aber in keinster Weise verpflichtet, eine Rückerstattung zu leisten. 

Was wir nicht erstatten:

Diskretionäre Ablehnung: Alle, was unser Kundenservice nicht in Betracht zieht, in unsere Liste gültiger Gründe für eine Rückerstattung aufgenommen zu werden. 

Vermeidbare Notfälle: Rückerstattungen werden nicht für Notfälle gewährt, die hätten vermieden werden können.

Notfälle Dritter: Es werden keine Notfallgründe für Dritte berücksichtigt, die nicht direkt an der Buchung beteiligt sind.

Erforderliche Nachweise:

Nachweis des Notfalls: Alle von unserem Kundenservice angeforderten Nachweise, um den Notfall zu überprüfen. 

Rückerstattung beantragen aus folgenden Gründen:

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Gründe durch Ihre umfassende Reiseversicherung abgedeckt sind und ein Erstattungsantrag über Ihre Reiseversicherung eingereicht werden muss. Nur wenn Ihre Reiseversicherung Ihren Erstattungsantrag ablehnt, können Sie dann einen Anspruch über unseren Zahlungsschutz geltend machen. Dazu benötigen wir alle Unterlagen zur Ablehnung des Anspruchs durch Ihre Versicherung.

 

13. Krankheit / Verletzung 

Eine Krankheit oder eine unfallbedingte Verletzung bei Ihnen selbst, die Sie daran hindert, die Reise am Abreisetag anzutreten. 

Was wir nicht erstatten:

Fehlender Nachweis der Krankheit oder Verletzung: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Sie keinen Nachweis über die Krankheit oder unfallbedingte Verletzung bei sich oder einer Person in Ihrer Reisegruppe vorlegen können.

Fehlende körperliche Untersuchung durch einen Arzt: Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn Sie nicht körperlich von einem Arzt untersucht wurden.

Erforderliche Nachweise:

Dokumentation der Krankheit oder Verletzung: ärztliches Attest nach körperlicher Untersuchung durch einen Arzt, der die Einzelheiten über die Krankheit oder die unfallbedingte Verletzung bestätigt. 

Arztbericht: Arztbericht, der bestätigt, dass Sie körperlich von einem Arzt untersucht wurden. 

Das Ablehnungsschreiben Ihrer Reiseversicherung wird benötigt.

Ärztliches Attest oder medizinischer Befund, dass die Einzelheiten der Krankheit oder Verletzung aufführt, das Datum, an dem diese zum ersten Mal aufgetreten ist, enthält und bestätigt, dass Sie dadurch gehindert sind, Ihre Reise anzutreten. (Quittung für Ihr ärztliches Attest erforderlich, um eine Rückerstattung für Ihr ärztliches Attest von bis zu ZAR 950 oder dem Gegenwert in einer anderen Währung zu erhalten.)

 

14. Vorerkrankung

Ein körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand, von dem Sie zum Zeitpunkt der Buchung wussten und der Sie normalerweise nicht daran gehindert hätte, Ihre Reise anzutreten.

Was wir nicht erstatten:

Vorerkrankung: Rückerstattungen werden nicht für Vorerkrankungen gewährt, die Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung bekannt waren und die normalerweise Ihre Reise nicht verhindert hätten.

Was wir nicht erstatten: Wenn Anweisungen oder Richtlinien für Ihren bereits bestehenden medizinischen Zustand existieren, die Sie normalerweise daran hindern würden, Ihre Reise anzutreten.

Erforderliche Nachweise:

Ärztliches Attest oder medizinischer Befund, das die Einzelheiten Ihrer Krankheit bestätigt, das Datum, an welchem sich Ihr Krankheitszustand geändert hat und die Tatsache bestätigt, dass Ihre Krankheit Sie daran hindert, Ihre Reise anzutreten. (Quittung erforderlich, um eine Rückerstattung für Ihr ärztliches Attest in Höhe von bis zu ZAR 950 oder dem Gegenwert in einer anderen Währung zu erhalten.)

Ein Ablehnungsschreiben Ihrer Reiseversicherung wird benötigt.


15. Schwangerschaftskomplikation 

Eine Komplikation Ihrer Schwangerschaft, die Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt war und dazu führt, dass Sie nicht reisen können.

Was wir nicht erstatten: Normale Schwangerschaft. 

Erforderliche Nachweise:

Ärztliches Attest oder medizinischer Befund, das die Einzelheiten der Komplikation bestätigt, das Datum an dem diese aufgetreten sind, bestätigt und angibt, dass die Komplikationen, Sie daran hindern, Ihre Reise anzutreten. (Quittung erforderlich, um eine Rückerstattung für Ihr ärztliches Attest in Höhe von bis zu ZAR950 oder jeweiligen Gegenwert zu erhalten.)

Ein Ablehnungsschreiben Ihrer Reiseversicherung wird benötigt.

 

16. Todesfall

Ihr Tod zu irgendeinem Zeitpunkt vor Ihrem Reiseantritt oder den Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds oder einer bzw. Mehrere Person(en) aus Ihrer Reisegruppe bis zu vier (4) Wochen vor Reisebeginn.

Was wir nicht erstatten:

Tod einer Person, die nicht zu Ihrer unmittelbaren Familie oder zu Ihrer Reisegruppe gehört.

Erforderliche Nachweise:

Sterbeurkunde.

Es wird ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Reiseversicherung benötigt.

 

Spezifische Gründe, bei denen keine Rückerstattung erfolgt

Rückerstattungen werden nicht für die Nichtteilnahme an einer gebuchten Reise gewährt, die direkt oder indirekt mit folgendem im Zusammenhang steht:

  • Tatsächlichen oder wahrgenommenen Ereignissen wie Krieg, Feindseligkeiten,Unruhen, Inhaftierung, Rückführungen, Abschiebung, Aussetzung giftiger biologischer Materialien, Radioaktivität, Cyber-Vorfällen oder -anfriffen und Beschlagnahmung von Staatseigentum.
  • Nichteinhaltung geltender Gesetze.
  • Buchungen aus Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien.
  • Umstände, bei denen Reisende einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen.

 

WICHTIG

Jede Übersetzung dieses Dokuments aus dem Englischen dient nur zu Hilfe und Information. Im Falle eines Rückerstattungsantrags ist die englische Version die Grundlage für die Abwicklung.

Alle Aspekte dieses Dokuments unterliegen dem südafrikanischen Recht und der Zuständigkeit der südafrikanischen Gerichte.

Dies ist keine Versicherungspolice. Eine erstattungsfähige Buchung ist eine optionale Erweiterung unserer standardmäßigen Geschäftsbedingungen und bietet eine Rückerstattung für bestimmte festgelegte Umstände, die in unseren Geschäftsbedingungen beschrieben sind.

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ZA Nummer: +27 21 469 2610